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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Gegenstand der AGB​​

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1.1. MS Recruiting & Consulting eU berät ihre Kunden bei der Suche und Auswahl von Kandidaten aus dem Bereich der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem suchenden Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und MS Recruiting & Consulting eU ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. MS Recruiting & Consulting eU ist berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei einem auf elektronischem Wege erteilten Auftrag ist MS Recruiting & Consulting eU berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei ihr anzunehmen. MS Recruiting & Consulting eU ist berechtigt, die Annahme des Auftrages ohne Angabe eines Grundes abzulehnen.

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1.2. Soweit die Parteien im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MS Recruiting & Consulting eU und dem Auftraggeber, insbesondere für alle Vermittlungs- und Beratungsverträge im Rahmen der Personalsuche und -auswahl. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.3. Die Details zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Position und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber in Form einer besonderen Spezifikation erarbeitet.​​​​

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2. Vermittlungshonorar

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2.1. Der Auftraggeber erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit von MS Recruiting & Consulting eU an.

 

2.2. Der Anspruch von MS Recruiting & Consulting eU auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei ist unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil genannten Qualifikationen tatsächlich verfügt oder vorsätzlich unwahre Angaben tätigt. MS Recruiting & Consulting eU ist äußerst sorgfältig und in der Bewerberüberprüfung stets bemüht, kann jedoch naturgemäß nicht für wahrheitswidrige Angaben haften, insofern die Verpflichtung zur Richtigkeit jener Angaben beim Bewerber liegt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt, so bleibt der Anspruch von MS Recruiting & Consulting eU auf das Vermittlungshonorar sowie die Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.

 

2.3. Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Dabei berechnet sich das Honorar nach einem vorher festgelegten Prozentsatz des zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts, mindestens jedoch auf 6.000 Euro. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber zu erstatten.

 

2.4. Das der Berechnung zugrunde liegende Jahresbruttoeinkommen versteht sich unter Einschluss sämtlicher Sonderzahlungen variabler Gehaltsbestandteile und Zusatzleistungen, z. B. Dienstwohnung Firmenwagen (Aufzählung nicht abschließend).

 

2.5. Aufgrund der in Österreich geltenden Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer auf die von mir angebotenen Leistungen berechnet.
Dies bedeutet, dass die Rechnungen ohne Ausweisung von Umsatzsteuer erstellt werden.

 

2.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. MS Recruiting & Consulting eU ist berechtigt, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Honorarforderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen und sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

 

2.7. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch MS Recruiting & Consulting eU anerkannt wurden. Der Auftraggeber ist nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen berechtigt.

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3. Mitursächlichkeit/Vorkenntnis​

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3.1. Das Vermittlungshonorar wird fällig, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem durch MS Recruiting & Consulting eU vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag geschlossen wird (siehe 2.2.). Dabei ist die Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ausreichend. Insbesondere lässt eine vorherige oder zeitgleiche Präsentation des gleichen Bewerbers durch eine andere Personalberatung die Mitursächlichkeit nicht entfallen.

 

3.2. Profile von Bewerbern, die dem Auftraggeber bereits für die zu besetzende Position vorliegen bzw. bekannt sind (Vorkenntnis), sind MS Recruiting & Consulting eU vor Auftragserteilung mitzuteilen und schließen eine Mitursächlichkeit seitens von MS Recruiting & Consulting eU aus.

 

3.3. Sollten innerhalb von 12 Monaten nach Absenden eines Bewerberprofils durch MS Recruiting & Consulting eU an den Auftraggeber Gespräche zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber stattfinden, die zu einer Einstellung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber führen, ist vom Auftraggeber das unter 2.3. bestimmte Honorar zu entrichten. MS Recruiting & Consulting eU hat ihren Teil des Vertrages mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Bewerbers erfüllt.

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4. Informationspflicht

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Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von MS Recruiting & Consulting eU vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei MS Recruiting & Consulting eU anzuzeigen. Auf Nachfrage kann MS Recruiting & Consulting eU eine Kopie des Arbeitsvertrags anfordern.

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5. Garantie/Ersatzbeschaffung

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5.1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, optional eine sog. „Garantie“ für zusätzliche 5 % des Bruttojahreseinkommens abzuschließen. Sollte ein platzierter Kandidat innerhalb der Probezeit (maximal 3 Monate) ausscheiden, vermittelt MS Recruiting & Consulting eU nur nach Inanspruchnahme dieser Garantie ohne erneute Honorarforderung einmalig einen weiteren Kandidaten für die identische Position. Dieser Kandidat verfügt über die fachliche Qualifikation und Berufsausbildung gemäß dem ursprünglichen Anforderungsprofil des Auftraggebers.

 

5.2. Die Garantie für die Ersatzbeschaffung ist zeitlich limitiert und endet nach 17 Wochen ab Kenntnisnahme des Ausscheidens des Bewerbers durch MS Recruiting & Consulting eU wobei das erneute Recht auf eine Ersatzbeschaffung erlischt. Einen alternativen Anspruch auf Rückerstattung des Vermittlungshonorars im Gewährleistungsfall besteht nicht.

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6. Haftung und Gewährleistung​

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6.1. MS Recruiting & Consulting eU kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und der Kandidatenauswahl gewährleisten. Eine Haftung von MS Recruiting & Consulting eU dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. Allfällige Mängel an den Leistungen der MS Recruiting & Consulting eU, sind vom Auftragsgeber bei sonstigem Anspruchsverlust, unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Kenntnis, schriftlich an MS Recruiting & Consulting eU zu melden und binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung.

 

6.2. MS Recruiting & Consulting eU übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben, insbesondere in Lebensläufen, Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen oder sonstigen Bewerbungsunterlagen. MS Recruiting & Consulting eU führt keine eigenständigen Hintergrund- oder Echtheitsprüfungen von Dokumenten durch, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. Eine Haftung besteht auch dann nicht, wenn eine Prüfung durchgeführt wurde.

 

6.3. MS Recruiting & Consulting eU haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Auftraggeber oder Dritten durch unrichtige oder irreführende Angaben eines vermittelten Mitarbeiters entstehen. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die ein vermittelter Mitarbeiter während seiner Anstellung verursacht, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder mangelnde Eignung entstehen.

 

6.4. Setzt der Auftraggeber einen vermittelten Mitarbeiter in Zusammenhang mit Geld, Wertpapieren oder empfindlichen Waren ein, so übernimmt MS Recruiting & Consulting eU keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden.

 

6.5. Für den Fall, dass ein vermittelter Mitarbeiter für den Auftraggeber Dienstfahrten mit dienstnehmereigenen

Personenkraftwagen verrichtet, stellt der Auftraggeber MS Recruiting & Consulting eU von jeder Haftung in diesem Zusammenhang frei. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen bzw. Maschinen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Berechtigung zum Lenken bzw. Bedienen derartiger Fahrzeuge bzw. Maschinen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu überprüfen.

 

6.6. Der Auftraggeber haftet gegenüber MS Recruiting & Consulting eU für sämtliche Nachteile, die MS Recruiting & Consulting eU durch Verletzung einer dem Auftraggeber obliegenden vertraglichen, gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung entstehen. Der Auftraggeber hat MS Recruiting & Consulting eU diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Ebenso hat der Auftraggeber MS Recruiting & Consulting eU schad- und klaglos zu halten, falls ein vermittelter Mitarbeiter aus Anlass des Einsatzes beim Auftraggeber Schaden erleidet.

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7. Kündigung

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Ein Personalvermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von MS Recruiting & Consulting eU gestellten Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.

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8. Vertraulichkeit

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8.1. MS Recruiting & Consulting eU verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

8.2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von MS Recruiting & Consulting eU im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von MS Recruiting & Consulting eU zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern der Auftraggeber und MS Recruiting & Consulting eU die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz.

 

8.3. Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet MS Recruiting & Consulting eU die vom Auftraggeber ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, das heißt, für die Auftragsabwicklung sowie für die Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Hiergegen steht dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht zu, das er gegenüber MS Recruiting & Consulting eU jederzeit durch Erklärung / Sendung einer Email ausüben kann. MS Recruiting & Consulting eU wird unentgeltlich Auskunft über die bei ihr gespeicherten personen- bezogenen Daten des Auftraggebers erteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, MS Recruiting & Consulting eU jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten zu ersuchen.

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9. Schriftformerfordernis

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Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen von MS Recruiting & Consulting eU müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

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10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

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10.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

 

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus den Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das

für den Sitz von MS Recruiting & Consulting eU örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

10.3. Vertragssprache ist Deutsch.

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11. Salvatorische Klausel

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Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

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